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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB's )

1. Allgemeines:

Die Aufgabe der FGS Musikschule besteht darin, musikalische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien - und Liebhabermusizieren auszubilden, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten.

Ziel der musikalischen und pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen, vokalen oder künstlerischen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik und Kunst zu wecken.

 

2. Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der FGS Musikschule, vertreten durch Herrn Rene Liedtke und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.

Während der allgemeinen Geschäftszeiten der FGS Musikschule liegen die AGB im Sekretariat zur Einsichtnahme aus oder sind online auf den Seiten der

FGS Musikschule zur Einsicht oder zum Download verfügbar.

 

3. Rechtsverhältnis:

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

 

4. Schuljahr/Ferien – und Feiertage:

Das Schuljahr beginnt mit Ende der Sommerferien und endet mit beginn selbiger des jeweiligen Bundeslandes in dem der Unterricht stattfindet.

In der Regel beginnt dieses am 01. September und endet am 31. Juli des darauffolgenden Jahres.

Erstes Semester: 01. September bis 31. Januar

Zweites Semester: 01. Februar bis 31. Juli

Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Freistaates Thüringen bzw. des jeweiligen Bundeslandes in dem der Unterricht gehalten wird.

 

5. Geschäftsstelle/Unterrichtsorte:

Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, Marktstraße 26, 07747 Jena.

Der Unterricht findet in der Hauptgeschäftsstelle, in Zweigstellen, in Schulen, Kindergärten sowie anderen geeigneten Räumen statt.

6. Unterrichts- oder Kursaufnahme:

Anmeldungen können unter Verwendung des entsprechenden Formulars der FGS Musikschule, per Internet oder persönlich zu den angegebenen Sprechzeiten vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht. Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen. Nebenabreden über Lehrkräfte sind nicht gestattet. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.

Im Unterschied zum Unterricht erfolgt bei der Kursteilnahme eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung nur, wenn der Kurs ausfallen sollte oder Termin- bzw. Ortsveränderungen notwendig sind.

 

7. Laufzeit des Vertrages:

Der Unterrichtsvertrag im Instrumental- Vokalunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. In der musikalischen Grundausbildung endet der Vertrag nach einem Jahr (jeweils zum 31.07.), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag für Kurse wird für die jeweilige Kursdauer abgeschlossen.

 

8. Probezeiten:

Die FGS Musikschule gewährt eine kostenlose Probestunde in dem jeweiligen Unterrichtsfach.

In allen Fächern gilt der erste Monat als entgeltpflichtiger Probemonat.

 

9. Umfang der Unterrichtsleistungen:

Die musikalische Ausbildung wird kalenderjährlich in folgenden Stufen erteilt:

1. Grundstufe musikalische Elementarstufe

2. Unterstufe instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht

3. Mittelstufe instrumentaler und vokaler Gruppen- und Einzelunterricht, ggf. mit erweiterten Stundenangebot (entgeltfreier Förderunterricht für besonders begabte Schüler gemäß Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen)

4. Oberstufe instrumentaler und vokaler Gruppen - oder Einzelunterricht mit erweitertem Stundenangebot (studienvorbereitende Ausbildung)

Neben der Ausbildung in der Grund-, Unter-, Mittel- und Oberstufe werden Ergänzungsfächer (Gruppenmusizieren, Musiktheorie u. a.) sowie spezielle Kurse mit begrenzter Dauer angeboten. Die Teilnahme an den Ergänzungsfächern steht auch solchen Interessenten offen, die keinen Instrumental- bzw. Vokalunterricht an der Musikschule besuchen.

Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dazu gehört auch die unentgeltliche Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule. Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg. Öffentliche Auftritte als Schüler der FGS Musikschule sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der FGS Musikschule belegten Fächern bedürfen der Genehmigung der zuständigen Lehrkraft bzw. des Schulleiters Rene Liedtke. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) hat der Schüler eigenständig Sorge zu tragen insofern diese nicht im Rahmen der Ausbildung enthalten/vorgesehen sind.

 

10. Teilnahmebestätigungen/Zertifikate:

Zum Schluss eines jeden Schuljahres bzw. beim Ausscheiden werden jedem Schüler der Unter-, Mittel- und Oberstufe die Teilnahme und sein derzeitiger Ausbildungsstand durch die Lehrkraft schriftlich bestätigt. Schüler der Grundstufe erhalten auf Wunsch die Bestätigung zum Unterrichtsende. Die Aufnahme in die weiterführenden Ausbildungsstufen ist nur möglich, wenn die Vorbildung der entsprechenden Stufe entspricht. Teil- und Endabschlüsse können entsprechend den Vorgaben des Verbandes deutscher Musikschulen e. V. in Form eines Zeugnisses bescheinigt werden; dazu ist die Belegung der Ergänzungsfächer Musiktheorie und Gemeinschaftsmusizieren nachzuweisen.

 

11. Entgelttarife/Zahlungsmodalitäten:

Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung.

Alle Entgelte sind Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats fällig und setzen sich zusammen aus:

1. einem einmaligen Aufnahmeentgelt von 20 €

2. den Jahresentgelten für den Unterricht in den gewählten Fächern bzw. dem Kursentgelt 

3. gegebenenfalls aus den Jahresentgelten für die Überlassung eines musikschuleigenen Instrumentes

Alternativ bietet die FGS Musikschule stundengenaue Abrechnungen an. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren sind dem Unterrichtsvertrag zu entnehmen.

Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos per Sepa-Lastschriftmandat. Für den Fall der Lastschriftrückgabe werden Mahnkosten sowie Kosten für die Rücklastschrift in Höhe von 8 € erhoben.

Bei Zahlungsverzug und erfolglosem Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs. Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Nach dem erfolgten vollständigen Ausgleich der überfälligen Forderungen ist eine Wiederaufnahme des Unterrichtes frühestens nach Ablauf von 12 weiteren Monaten möglich. Ein Anspruch auf Wiederaufnahme des Unterrichtes besteht nicht.

 

12. Zuschläge/ Erstattungen:

Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt.

13. Ermäßigungen:

Ermäßigungen werden entsprechend den Voraussetzungen der jeweils gültigen Entgeltordnung für den Instrumental- und Vokalunterricht gewährt. Für die Elementarfächer gilt nur die Sozialermäßigung. Für einmalige Aufnahmeentgelte, Nutzungsentgelte für Musikinstrumente sowie Ergänzungsfächer werden keine Ermäßigungen gewährt.

 

14. Beendigung des Unterrichts- oder Kursvertrages:

Jede Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform; es gilt stets eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31. Juli, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens.

Bei Teilnahme an Kursen ist mit Beendigung keine Kündigung notwendig. Für Kursteilnehmer ist bis 14 Tage vor Kursbeginn ein Rücktritt möglich. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine zeitlich rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Bei dem von der FGS Musikschule angebotenen stundengenauen Abrechnungsverfahren beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen. Wichtige Gründe liegen für die FGS Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen des Schülers oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann der Schulleiter den Unterrichtsvertrag kündigen.

 

15. Leihinstrumente:

Soweit entsprechende Musikinstrumente im Fundus der Musikschule vorhanden sind, können diese gegen ein Nutzungsentgelt, das in der Entgeltordnung ausgewiesen ist, an Schüler der FGS Musikschule ausgegeben werden.Der Nutzungsüberlassungsvertrag wird insofern nicht anders geregelt jeweils für ein Jahr abgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Während der Zeit der Gebrauchsüberlassung haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Instrument sowie dem Zubehör bzw. bei Verlust entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich durch die Musikschule zu vertreten sind.Dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter wird empfohlen, eine Instrumentenversicherung abzuschließen. Den Schülern ist es nicht gestattet überlassene Instrumente an andere Schüler oder dritte Personen weiterzugeben.

 

16. Haftung:

Die FGS Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Beim Schulbesuch in der Musikschule handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht. Schüler haften für infolge ihres Verhaltens der Musikschule zugefügte Schäden.

 

17. Hausordnung:

Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

18. Datenschutz:

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch auf dem Server der FGS Musikschule gespeichert und weiterverarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des deutschen Datenschutzgesetzes.

Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

 

19. GerichtsstandGerichtsstand ist Jena.

 

20. Die Widerrufsbelehrung habe ich gelesen und erkenne sie hiermit ausdrücklich an.

 

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. als Brief, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt der Eingang bis 14 Tage vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde. Der Widerruf ist zu richten an:

FGS Musikschule, Rene Liedtke, Marktstraße 26, 07747 Jena

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